Überschrift: Kostenträger


In Abhängigkeit von der Leistungsart werden die Kosten für die von uns erbrachten Pflegedienstleistungen von ihrer Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozialhilfeträger oder auch von Ihnen selbst übernommen.


  1. Krankenversicherung
    als Kostenträger für die Behandlungspflege
    Die Behandlungspflege beinhaltet spezielle pflegerische Maßnahmen, die nur auf Grund einer ausdrücklich ärztlichen Verordnung durchgeführt werden.

  2. Pflegeversicherung
    als Kostenträger für die von uns erbrachten Grundpflegeleistungen, wenn eine Pflegestufe vorliegt.

  3. Sozialhilfeträger
    als Kostenträger für die Grundpflege, wenn die finanziellen Leistungen der Pflegekasse und das eigene Einkommen nicht ausreichen, um die häusliche Pflege sicherzustellen.

  4. Selbstzahler
    wenn die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der häuslichen Pflege nicht ausreichen oder individuell zu vereinbarende Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, für die die Solidargemeinschaft nicht aufkommt.

 

 

 

 

Mitglied im Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V.