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Ratgeber Pflege
"Alles was Sie zur Pflege wissen müssen"
bereitgestellt von www.bmg.bund.de
Voraussetzung für Leistungsansprüche
Um Pflegeleistungen voll in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre in die Pflegekasse als Mitglied eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Diese sogenannte Vorversicherungszeit wurde mit der Pflegereform verkürzt. Zuvor waren es fünf Jahre.
Wo muss ich Pflegeleistungen beantragen?
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse befindet sich bei Ihrer Krankenkasse. Die Antragstellung kann auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen. Sobald Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.

